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Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) wird bestimmten Personenkreisen die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung eröffnet. Das Hinweisblatt informiert Sie über die Voraussetzungen und das Verfahren bei der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Flyer der Bundesagentur für Arbeit